Bedarfsprinzip
Das Bedarfsprinzip
Das Bedarfsprinzip ist ein Unterpunkt des Verteilungsprinzips. Grundsätzlich kommt es bei steuer-finanzierten Sozialleistungen zum Tragen (Sozialhilfe, Existenzminimum).
Der Bedarf eines Menschen ist subjektiv, wird aber nach objektiven Kriterien – wie der Familiengröße und soziale Risken – ermittelt. Somit legt der Staat oder ein anderes gesellschaftspolitisches Organ, welcher individuelle Bedarf von der Gesellschaft anerkannt wird fest.
Von allen wirtschaftspolitischen Leitbildern wird als Generallinie akzeptiert, jedem Menschen ein Mindesteinkommen zu zu sichern. Es gibt jedoch immer wieder unterschiedliche Auffassungen, wo das Existenzminimum liegt.
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