Beratungsvertrag
Der Beratungsvertrag (= Werkvertrag in Ö)
Voraussetzung um einen Beratungsvertrag abschließen zu können sind die Vertragsparteien. Diese setzt sich aus der auskunftgebenden Person (Berater) und der ratsuchenden Person zusammen. Hier muss zwischen Auskunft und Empfehlung zur Beratung hin abgegrenzt werden. Die Beratung bezieht sich auf die Erklärung von Tatsachen sowie der Darstellung/Bewertung von Entscheidungsalternativen. Bei einer Auskunft/Empfehlung bezieht sich die beratende Person auf eine Anfrage bzw. erbetene Mitteilung des Ratsuchenden.
Die rechtlichen Voraussetzungen eines Werkvertrages in Österreich können Sie HIER nachlesen.
Die rechtlichen Voraussetzungen eines Beratungsvertrages in Deutschland können Sie HIER einsehen.
Beratungsverträge werden in verschiedenen Branchen/Bereichen abgeschlossen.
Dazu zählen:
ärztlichen Beratung, Berufsberatung, Lebensberatung, psychologischen Beratung, Rechtsberatung, Reiseberatung, Schuldnerberatung, Steuerberatung oder Unternehmensberatung sowie Anlagenberatung.