Mini-One-Stop-Shop (MOSS)
Mini-One-Stop-Shop (MOSS)
MOSS ist die Abkürzung für Mini-One-Stop-Shop. Es gibt seit 1.1.2015 innerhalb der EU eine neue gesetzliche Regelung betreffend USt. Besteuerung. Diese hat zur Folge, dass die für elektronisch erbrachte sonstige Leistungen im Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungsbereich an Nichtunternehmer (B2C), diese Unternehmer sich nicht mehr in allen EU-Staaten zur Umsatzsteuer erfassen lassen müssen.
MOSS ist optional und kann nur auf Antrag hin genutzt werden. In Österreich erfolgt die Anmeldung über das Finanz-Online-Portal.
Diese Regelung betrifft:
- Telekommunikationsleistungen,
- Rundfunk- und Fernsehleistungen und
- auf elektronischem Weg erbrachte Leistungen an Nichtunternehmer, also Privatpersonen in einem anderen EU-Staat (z:B: Download von Apps, Filmen, Musik, Software – nicht jedoch physische Waren!)
Die o.a. Unternehmen sind künftig verpflichtet bei jeder erbrachten Leistung anzuführen, wo ihr Kunde sesshaft ist. Der Erklärungszeitraum ist im MOSS das Kalendervierteljahr.
Es bietet Unternehmern die Möglichkeit, ihre steuerlichen Verpflichtungen (Registrierung, Erklärung, Zahlung) in Bezug auf die genannten Leistungen in einem EU Mitgliedstaat (Ansässigkeitsstaat) für die ganze EU wahrzunehmen.
Detailliertere Informationen zu diesem Thema finden Sie HIER.